Verkehr/ Parken (rechtliche Angelegenheiten)
Zuständige Behörde
Dokumente
- Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr (PDF)antrag-u.-bescheid-grossraum-und-schwerverkehr-pdf.pdf100,73 KB
- Antrag auf Erteilung einer Plakatierungserlaubnis (PDF)antrag-plakatierungserlaubnis-pdf.pdf13,41 KB
- Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (PDF)antrag-parkerleichterung-schwerbehinderte-46-1-nr.11-stvo-pdf.pdf325,98 KB
- Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen - Baumaßnahme (PDF)antrag-auf-inanspruchnahme-oeffentlicher-verkehrsflaechen-baumassnahme-pdf.pdf1,04 MB
- Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (PDF)antrag-auf-inanspruchnahme-oeffentlicher-verkehrsflaechen-pdf.pdf944,02 KB
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen (PDF)antrag-erlaubnis-durchfuehrung-einer-veranstaltung-auf-oeffentlichen-strassen-29-2-stvo-pdf.pdf183,03 KB
- Antrag auf Einrichtung eines zeitlich begrenzten Halteverbots (PDF)antrag-einrichtung-zeitlich-begrenztes-halteverbot-pdf.pdf75,44 KB
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten (PDF)antrag-befreiung-sonntagsfahrverbot-pdf.pdf126,70 KB
Wir weisen darauf hin, dass die Beantragung einer Verkehrsrechtlichen
Anordnung aktuell zwischen 3-4 Wochen Vorlauf bis zur geplanten
Maßnahme andauert.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie unter Vorlage folgender Informattionen eingereicht werden:
- eine aussagekräftige Planskizze der Örtlichkeit inkl. Verkehrszeichen- und oder Regelplan
- Angabe einer für die Sicherung der Arbeitsstelle verantwortliche natürliche Person und deren RSA 21 Zertifikat
- ggf. ein Umleitungsplan falls erforderlich
Nach Erhalt und Vorabprüfung eines vollständig eingereichten Unterlagensatzes werden alle zu hörenden Stellen und Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.Bitte beachten Sie, dass Anträge die unvollständig eingereicht werden, unbearbeitet an Sie zurück geschickt werden.

