Mit den folgenden Zielen
- Erhaltung und Stärkung von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben aus der Einkaufsinnenstadt,
- Vermeidung von Trading-down-Effekten,
- Vermeidung einer mangelhaften gestalterischen und funktionalen Integration neuer Vergnügungsstätten,
- Erhalt eines moderaten Boden- und Mietpreisspiegels,
- Vermeidung von Imageverlusten sowie
- Sicherung eines Bereichs, in dem Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind,
wurde am 20.11.2012 die Vergnügungsstätten Konzeption vom Gemeinderat beschlossen.
Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Mühlacker (PDF)