Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts. Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
Frau Siegmund
07041 876-259
stdtplnngstdt-mhlckrd
Raum 238
Herr Walburg
07041 876-256
stdtplnngstdt-mhlckrd
Raum 239
Frau Kretz
07041 876-254
stdtplnngstdt-mhlckrd
Raum 239
Herr Körner
07041 876-258
stdtplnngstdt-mhlckrd
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 24.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Ziegelei - 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“ sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) und den Entwurf des Vorhabenplans mit Projektbeschreibung gebilligt. Er hat aufgrund einer Planänderung an der Fassadengestaltung des Parkhauses sowie der Nutzung des Prüfstellplatzes beschlossen, diese erneut öffentlich auszulegen. Auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB hat der Gemeinderat beschlossen, dass Stellungnahmen nur innerhalb einer Frist von drei Wochen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs abgegeben werden können.
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und in ihm eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 Quadratmetern festgesetzt wird (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB), wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Erneute Offenlage zum Entwurf „Alte Ziegelei - 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“ in Mühlacker erfolgt im Zeitraum vom 07.07.2025 bis 28.07.2025 (je einschließlich).
Offenlageunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Ziegelei – 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“:
1 – Amtliche Bekanntmachung (PDF)
2 – Beschlussvorlage 008/2025 (PDF)
3 – Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen (PDF)
4 – Rechtsplan Erneute Offenlage, Stand 15.05.2025 (PDF)
5 – Planungsrechtliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften, Stand 15.05.2025 (PDF)
6 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung, Stand 15.05.2025 (PDF)
7 – Vorhabenplanung-Projektbeschreibung-Lageplan-Vorhabenplan, Stand 14.05.2025 (PDF)
8.0 – Gutachten:
8.1 – Heine und Jud, Schalltechnische Untersuchung, Stand 18.10.2022 (PDF)
8.2 – Mathias Rottmann, Schallgutachten Parkhaus, Stand 18.05.2024 (PDF)
Der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) der Stadt Mühlacker hat am 11.03.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Königsberger Straße“ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitigen Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 07.04.2025 bis 04.05.2025.
Unterlagen zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Königsberger Straße“:
Gutachten: