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Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen

Ihr Bauvorhaben muss an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen angeschlossen sein.

Die Stadt erhebt für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Erschließungsanlagen (z.B. für öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge. Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten. Die Einzelheiten regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Mühlacker, die Sie unter Ortsrecht finden. Bereits mit Beginn der Herstellung der Erschließungsanlagen kann die Stadt von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangen.

Außerdem müssen Sie folgende Kosten einplanen:

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Der Abwasserbeitrag ist ein ähnlicher Beitrag wie der Erschließungsbeitrag. Damit wird die Herstellung von öffentlichen Abwasseranlagen (z.B. öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken) finanziert. Hierbei werden die umlagefähigen Kosten auf die Begünstigten umgelegt. Die Höhe des Abwasserbeitrags ist in der Abwassersatzung der Stadt Mühlacker geregelt, die Sie unter Ortsrecht finden.
Die laufenden Kosten für das Abwasser (Gebühren) werden von den Gemeinden individuell festgelegt und sind ebenfalls der städtischen Abwassersatzung zu entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Planungs- und Baurechtsamt/ Sachgebiet Anliegerbeiträge, 0 70 41 876-257

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes sind die Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Straße 17, 75417 Mühlacker zuständig. Für den erstmaligen Wasseranschluss erheben die Stadtwerke Mühlacker GmbH einen Baukostenzuschuss. Von der Energieberatung bei den Stadtwerken erhalten Sie alle Informationen über das Wie und Was eines Wasseranschlusses. Angebote über einen Anschluss erhalten Sie auf Anfrage. Rufen Sie einfach an unter 07041 87 65 55.
Die laufenden Kosten für Wasser (Gebühren) werden von den Stadtwerken Mühlacker GmbH individuell festgelegt. https://www.stadtwerke-muehlacker.de/sw/produkte/wasser/.

Kanalhausanschlusskosten

Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden. Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer tragen. Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung 07041 876-294.

Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten

Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse für Gas, Strom und Wasser werden in der Regel durch eine Umlage finanziert. Nachdem Sie an das Netz angeschlossen worden sind, können Sie Strom und Gas über spezielle Versorgungsunternehmen beziehen. Mit diesen schließen Sie einen individuellen Vertrag. Aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Telefonanschluss und Kabelfernsehen

Die Telefonleitung und die Leitung für das Kabelfernsehen müssen eventuell neu verlegt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Telefon- beziehungsweise Kabelanbieter, welche Kosten Ihnen entstehen. Die Telefonleitung wird in der Regel von der Telekom kostenlos zu Ihrem Haus verlegt. Sie müssen nur die Kosten für die Anschlüsse im Gebäude tragen. Für die Verlegung der Leitungen für das Kabelfernsehen müssen in der Regel Sie die Kosten tragen.

Abfallgebühren

Für die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle im gesamten Landkreis ist der Enzkreis verantwortlich. Der Enzkreis erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Abfallbehandlung Benutzungsgebühren. Die Abfallgebühren setzen die Stadt- und Landkreise durch Satzung fest. Einen Überblick über die Abfallgebühren, die von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können, bietet die jährliche Abfallbilanz des Umweltministeriums.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://www.enzkreis.de/Serviceportal/Was-erledige-ich-wo-/Abfallentsorgung-und-M%C3%BCllabfuhr.php?object=tx|2.4.1&ModID=10&FID=2032.115.1&NavID=2032.13&La=1&ort=
http://www.entsorgung-regional.de/index.php?show_dat=newshowtext.php&id1=2&zg=1

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium haben ihn am 06.03.2013 freigegeben.