Wasserentnahmeverbot im Enzkreis

03.07.2026

Niedrigwasserlage im Enzkreis besteht weiterhin 

Verbot der Wasserentnahme läuft am 15. Oktober ab – Trotzdem bitte weiter darauf verzichten

Der Sommer 2026 ist zu Ende. Geprägt waren die letzten Monate von ungewöhnlich hohen Temperaturen und ausbleibenden langanhaltenden Niederschlägen. So zeigt der Klimaatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), dass es (Stand 29.09.2026) im Enzkreis in diesem Jahr 41 heiße Tage gab, das heißt Tage mit der Maximaltemperatur von mindestens 30°C; an 10 Tagen überstieg das Thermometer sogar die 35°C-Marke. Neben den hohen Temperaturen trugen die geringen Niederschläge zu einer Stresssituation für die Gewässer bei. Auch die aktuellen Vorhersagen geben wenig Anlass zur Hoffnung auf baldige Besserung der Niederschlagssituation und damit auch der Niedrigwassersituation im Enzkreis. 

Seit dem 4. Juli 2026 galt im Enzkreis ein Wasserentnahmeverbot, das allerdings am 15. Oktober abläuft. Was gilt dann? 

Ramona Schüßler und Andrea Hartmann vom Umweltamt des Enzkreises appellieren: "Auch wenn das Wasserentnahmeverbot offiziell nicht mehr gilt, verzichten Sie bitte weiterhin auf Wasserentnahmen aus unseren oberirdischen Gewässern. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Gewässerflora und -fauna." Vereinzelte Regentage führen nach ihren Worten zwar zu kurzzeitigen Pegelspitzen im Gewässer, bringen jedoch keine nachhaltige Entspannung. 

Wer keine wasserrechtliche Erlaubnis besitzt, darf laut den beiden Expertinnen lediglich "geringe Mengen" aus Oberflächengewässern entnehmen. Dabei darf die Summe der geringen Wasserentnahmen aus einem Gewässer keine nachteiligen Auswirkungen auf dieses haben. Die Definition einer „geringen Menge“ orientiert sich also an der Gewässersituation und nicht am Bedarf des Nutzenden. Bei Niedrigwasserlagen wie derzeit schaden bereits geringe Wasserentnahmen, weshalb solche Entnahmen trotz Ablauf des Wasserentnahmeverbots nicht zulässig sind. Daher müsse weiterhin Rücksicht auf die Oberflächengewässer genommen werden. 

"Glücklicherweise ist jetzt im Herbst die Ernte weitgehend eingebracht und der Bewässerungsdruck durch kühlere Temperaturen gering. Das hat uns dazu bewogen, das Wasserentnahmeverbot nicht weiter zu verlängern und die Menschen im Enzkreis auf diesem Weg zu informieren und zum Mitmachen - besser gesagt zum Seinlassen - aufzufordern", fasst Axel Frey, Leiter des Umweltamts, zusammen.

Niedrigwasser im Enzkreis: Landratsamt schränkt die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein 

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hinterlassen deutliche Spuren in den Fließgewässern des Enzkreises. Das Landratsamt Enzkreis reagiert zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen nun mit einer Rechtsverordnung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Die Verordnung gilt ab diesem Samstag (4. Juli) und bis zum 15. Oktober für die Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Enzkreis. 

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, die Datenlage ist jedoch eindeutig“, sagt Umweltamtsleiter Axel Frey. „Überdurchschnittlich hohe Wassertemperaturen, niedrige Pegelstände, mancherorts beinahe ausgetrocknete kleine Gewässer, eine anhaltende extreme Wetterlage mit Trockenheit und Hitze lassen uns keine andere Wahl.“ 

Sollte sich die Situation nachhaltig entspannen, werde die Rechtsverordnung auch früher zurückgenommen, sichert Frey zu: „Wir haben die Lage stets im Blick.“ 

Nicht nur Fische leiden unter der Situation: Das gesamte aquatische Ökosystem – von Kleinstkrebsen und Insektenlarven über Wasserpflanzen bis zu Vögeln und Säugetieren, die auf die Gewässer angewiesen sind – steht unter erheblichem Druck. Denn geringe Wassermengen bedeuten weniger Lebensraum, weniger Nahrung und eine geschwächte Selbstreinigungskraft der Gewässer. 

Die Rechtsverordnung Wasserentnahmeverbot steht auf der Internetseite des Landratsamts (www.enzkreis.de) unter der Rubrik amtliche Bekanntmachungen. „Außerdem haben wir auf der Enzkreis-Homepage erstmals häufig gestellte Fragen und Antworten mit Hintergrundinformationen zum Thema zusammengestellt“, sagt Andrea Hartmann vom Umweltamt. Zu finden ist die Seite, die auch Gartentipps für die heiße Jahreszeit bereithält, unter dem Suchbegriff „FAQ Wasserentnahmeverbot“. 

Das Landratsamt appelliert ausdrücklich an das Verständnis der Bevölkerung. „Der Schutz lebendiger, intakter Gewässer ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – er liegt im Interesse aller“, betont Axel Frey. „Gesunde Fließgewässer sind Lebensadern der Landschaft, wichtige Erholungsräume und unverzichtbare Bestandteile des regionalen Wasserkreislaufs.“